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Kostenübernahme für Psychotherapie: Was Sie über die Erstattung durch die gesetzliche und private Krankenversicherung wissen sollten.

Erstgespräche, Sprechstunden und eine eventuell beantragte und genehmigte Therapie sind Kassenleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 Prozent übernommen.

Privat Versicherte und/oder Beihilfeberechtigte informieren sich bitte vor Kontaktaufnahme über die jeweiligen Tarife und Vertragsbedingungen ihrer Krankenkasse, die sehr stark variieren. Die Gebühren bei Kostenübernahme richten sich für privat Versicherte ebenso wie für Selbstzahlende nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Zum Erstgespräch bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Die Krankenkassenkarte des zu behandelnden Kindes oder Jugendlichen
  • Bei Säuglingen und Kleinkindern das gelbe Vorsorgeheft
  • Eventuelle Vorbefunde

Sie benötigen keine Überweisung eines Haus- oder Kinderarztes!